TRANSPORT VON WAFFEN
Jagdwaffen müssen für den Transport in einem Fahrzeug entladen und in einem Futteral untergebracht oder zerlegt werden. In beiden Fällen können sie nicht unmittelbar eingesetzt werden. Das Gesetz sieht vor, dass das Futteral verschlossen sein muss, ohne jedoch genauer zu erläutern, in welcher Weise: ein mit Schlüssel verschließbares Schloss ist nicht verbindlich vorgeschrieben, ein verschlossener Strumpf demnach zulässig. Per definitionem handelt es sich bei einer Jagdwaffe um eine Schulterwaffe, deren Länge insgesamt mindestens 80 cm beträgt und deren Schaft je nach Mechanismus mindestens 45 bzw. 60 cm lang ist.
Zu beachten gilt es, dass Jagd- oder Schussmunition bei jeder Fortbewegung separat in einem Etui oder anderweitig getrennt von der Waffe in einer Zubehörtasche aufzubewahren ist .
Wer eine Waffe transportieren will, muss außerdem stets seinen Jagdschein samt Verlängerung für das laufende Jahr bzw. eine gültige Schießerlaubnis inkl. Arztstempel mitführen. Wie auch für den Transport von Jagdgewehren ist es außerhalb der Jagdzeiten nicht gestattet, ohne rechtmäßigen Grund Munition zu transportieren (Sportmunition ist von dieser Regelung ausgenommen).
Wer ganz sicher gehen will, bringt an seiner Waffe ein Abzugsschloss an, um ein versehentliches Auslösen während des Transports auszuschließen.