Fit Trampo 500

Ref: 8560753

FITNESS TRAMPOLIN MIT FRONTSTANGE - FIT TRAMPO500

2020

Unsere Teams haben das Trampolin 500 zum Trainieren zu Hause mit oder ohne Frontstange konzipiert.  

Es ist dank der Klappfüße sehr kompakt und durch die Frontstange sehr stabil.

PFLEGE & WARTUNG

Dein Trampolin leistet dir gute Dienste. Mach das Gleiche für dein Gerät! Eine regelmäßige Wartung ist notwendig, um die Leistungsfähigkeit deines Geräts zu bewahren und seine Lebensdauer zu verlängern. Hier findest du alle unsere Wartungstipps.

Hinweise zu Wartung und Lagerung

Nicht in feuchter Umgebung lagern (Schwimmbeckenrand, Badezimmer...)

Vor jeder Nutzung

1. Überprüfe vor jeder Nutzung, dass sich dein Trampolin in einem guten Zustand befindet.

2. Überprüfe, dass sich keine Löcher im Sprungtuch befinden und dass es nicht zu schlaff gespannt ist.

3. Überprüfe, dass die Federn nicht kaputt sind und sie gut durch die Abdeckung bedeckt sind.

BEI PROBLEMEN

Die Schrauben lockern sich

Überprüfe, ob die Schraubengewinde abgenutzt sind und tausche sie gegebenenfalls aus.

Abnutzung der Gummiseile

Die Gummiseile müssen unbedingt ausgetauscht werden, da es sonst zu Unfällen kommen kann.

Das Sprungtuch ist zu schlaff

1. Überprüfe den Zustand der Gummiseile und tausche sie wenn nötig aus.

2. Wechsle das Sprungtuch aus.  

FIT TRAMPO 500
Fit Trampo 500

PRODUKTINFORMATION

MATERIALZUSAMMENSETZUNG:

Rahmen: 100,0 % Stahl,

Innengewebe: 100,0 % Polypropylen,

Zusatzteile: 100,0 % Thermoplastisches Elastomer


LAGERUNGSHINWEISE

An einem trockenen, feuchtigkeitsgeschützen Ort lagern


TESTS

Getestet durch unsere Coachs und Mitglieder im Domyos Club.

Entspricht der Norm EN20957-1 (Klasse H - privater Gebrauch).


NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Max. Nutzergewicht: 110 kg.

Für den privaten Indoorgebrauch.

FIT TRAMPO 500

UNSER VERSPRECHEN

Domyos gewährt für dieses Produkt bei sachgemäßem Gebrauch 5 Jahre Garantie auf Rahmen / Gestell und 2 Jahre Garantie auf die anderen Teile und die Verarbeitung; Die Garantie gilt ab Kaufdatum, wobei der Kassenbeleg als Nachweis vorzulegen ist.