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ARTENGO GEWÄHRT EINE KOSTENFREIE 10-JÄHRIGE GARANTIE AUF TISCHTENNISSCHLÄGER DES TYPS PPR 100 UND PPR 130 OUTDOOR.

ARTENGO gewährt eine kostenfreie 10-jährige Garantie auf Tischtennisschläger des Typs PPR 100 Outdoor, PPR 130 Outdoor und PPR 130 Outdoor im 2er Set. Der Garantieanspruch gilt ab dem Kaufdatum, an dem das Produkt in einer DECATHLON Filiale oder auf der DECATHLON Website erworben wurde.

Im Rahmen dieser Garantie tauscht ARTENGO das defekte Produkt gegen ein identisches Produkt oder ein Produkt aus demselben Sortiment aus, sofern die Beschädigung sich während der normalen Nutzung des Produktes und in dem dafür vorgesehenen Verwendungsrahmen ereignet hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass in den folgenden Fällen kein Garantieanspruch besteht:
- Bei normalen Verschleißerscheinungen am Produkt,
- Bei dessen Verwendung im Gemeinwesen,
- Bei Unterlassung von Instandhaltungsmaßnahmen und bei Verwendung aggressiver Reinigungsmittel, die für das Produkt nicht geeignet sind,
- Bei Kratzern,
- Beim Ausbleichen der Farben.

Um diese Garantie in Anspruch zu nehmen, wird der Käufer gebeten, das Produkt in seiner DECATHLON Filiale vorzulegen. Das DECATHLON Team wird dann entscheiden, ob das vorgelegte Produkt die Garantiebedingungen erfüllt. Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für Transport und Anreise vom Käufer zu tragen sind.

Name und Adresse des Garantiegebers:
ARTENGO – DECATHLON SA
4, Boulevard de Mons
59 650 VILLENEUVE D’ASCQ - FRANKREICH

Gesetzliche bestimmungen

Unabhängig von der kommerziellen Garantie ist der Hersteller an die gesetzliche Garantie gebunden, die in den Artikeln L217-4 bis L217-12 des französischen Verbrauchergesetzbuches (Code de la Consommation) festgelegt ist; weiterhin ist er an die Bestimmungen zur Produktgewährleistung gebunden, die in den Artikeln 1641 bis 1648 und 2232 des französischen Zivilgesetzbuches (Code Civil) definiert sind.

Sofern es sich um eine gesetzliche Konformitätsgewährleistung handelt, hat der Verbraucher ab Aushändigung des Produktes zwei Jahre Zeit, um einen Mangel zu beanstanden. Er kann zwischen der Reparatur und dem Ersatz des Produktes auswählen; dabei gelten die Bedingungen zur Kostenübernahme laut Artikel L217-9 des französischen Verbrauchergesetzbuches. Dem Käufer steht es frei, innerhalb von 24 Monaten nach Aushändigung des Produktes das Vorhandensein eines Konformitätsfehlers nachzuweisen.

Wenn der Käufer einen Garantieanspruch aufgrund verdeckter Mängel des erworbenen Produktes im Sinne von Artikel 1641 des französischen Zivilgesetzbuches geltend macht, kann er zwischen einer Aufhebung des Kaufvertrages und einem Preisnachlass gemäß Artikel 1644 des französischen Zivilgesetzbuches auswählen.

Im detail

Artikel L217-4 des französischen Verbrauchergesetzbuches
Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, die Ware vertragsgemäß auszuhändigen, und haftet für Konformitätsfehler, die zum Zeitpunkt der Aushändigung bestehen. Er haftet ebenfalls für Konformitätsfehler, die im Zusammenhang mit der Verpackung, der Montageanleitung oder dem Auf- bzw. Einbau entstehen, sofern er vertragsgemäß dazu verpflichtet ist oder wenn dieser unter seiner Verantwortlichkeit geschehen ist.

Artikel L217-5 des französischen Verbrauchergesetzbuches
Die Ware wurde vertragsgemäß ausgehändigt:
1. Wenn sie für den Verwendungszweck geeignet ist, der gewöhnlich für ein solches Produkt zu erwarten ist, und gegebenenfalls:
- Wenn sie der Beschreibung entspricht, die vorab vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wurde, und wenn sie diejenigen Eigenschaften aufweist, die dem Käufer anhand eines Musters oder Modells vorgeführt wurden;
- Wenn sie diejenigen Eigenschaften aufweist, die der Käufer infolge der vom Verkäufer, vom Hersteller oder von seinem Vertreter öffentlich abgegebenen Erklärungen, insbesondere Werbung oder Etikettierung, zu Recht erwartet;
2. Oder wenn sie diejenigen Eigenschaften aufweist, die von beiden Parteien in beidseitigem Einvernehmen festgehalten wurden, oder sämtlichen vom Käufer gewünschten Verwendungszwecken entspricht, die dieser dem Verkäufer mitgeteilt hat und die von letzterem anerkannt wurden.

Artikel L217-12 des französischen Verbrauchergesetzbuches
Der Käufer hat nach Aushändigung des Produktes zwei Jahre Zeit, um das Vorhandensein eines Konformitätsfehlers anzuzeigen.

Artikel L217-16 des französischen Verbrauchergesetzbuches
Wenn der Käufer innerhalb der Laufzeit der gesetzlichen Garantie, die ihm beim Erwerb oder bei der Reparatur eines beweglichen Wirtschaftsgutes zugesichert wurde, gegenüber dem Verkäufer den Anspruch auf eine von der Garantie abgedeckte Instandsetzung geltend macht, verlängert sich die verbleibende Garantiefrist um den Zeitraum (beginnend bei sieben Tagen), in dem das Produkt nicht bewegt werden konnte. Dieser Zeitraum beginnt ab dem Tag, an dem der Kunde den Antrag auf Tätigwerden des Verkäufers stellt, oder ab dem Tag, an dem das betreffende Produkt dem Verkäufer zur Reparatur übergeben wird, sofern dieser nicht dem Tag entspricht, an dem der Antrag auf Tätigwerden gestellt wurde.

Artikel 1641 des französischen Zivilgesetzbuches
Der Verkäufer ist an die Garantie gebunden, wenn die verkaufte Ware verdeckte Mängel aufweist, die eine bestimmungsgemäße Verwendung unmöglich machen oder die Verwendung in einem solchen Maße einschränken, dass der Käufer von einem Kauf abgesehen oder nur einen geringeren Preis bezahlt hätte, wären ihm die Mängel bekannt gewesen.

Artikel 1648 Absatz 1 des französischen Zivilgesetzbuches
Bei Sachmängeln hat der Käufer ab Entdeckung des Mangels zwei Jahre Zeit, um diesen zu beanstanden.